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Infektionsschutzgesetz

Nicht nur während der Grippe- und Erkältungssaison in den Herbst- und Wintermonaten, sondern auch während des übrigen Schuljahres sind Kinder in der Schule zwangsläufig einem erhöhten Risiko ausgesetzt, sich selbst mit ansteckenden Krankheiten zu infizieren oder diese an andere weiterzugeben, denn überall dort, wo viele Menschen auf begrenztem Raum zusammenkommen, finden Krankheitserreger ideale Bedingungen vor, sich zu verbreiten. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im 6. Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen entsprechende Vorschriften erlassen, um einer Verbreitung besonders gefährlicher oder bei Kindern besonders häufiger Infektionskrankheiten entgegenzuwirken.

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Lesen Sie bitte auch unsere Elterninformationen zum Infektionsschutz.