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Datenschutzerklärung

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserer Webseite. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für das Abtei-Gymnasium. Eine Nutzung der Internetseiten des Abtei-Gymnasiums ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich.

Informationen gemäß §§ 15, 16 des Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Im Zusammenhang mit der Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule werden Ihre personenbezogenen Daten als Schülerin, Schülern oder Elternteil erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:

1. Angaben zum Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Bischöfliches Generalvikariat Essen
Vertreten durch den Generalvikar Monsignore Klaus Pfeffer
Zwölfling 16, 45127 Essen
Telefon: 0201 2204 -0
Internet-Adresse: www.bistum-essen.de
E-Mail-Adresse: generalvikariat@bistum-essen.de

 

2. Angaben zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Die Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten lauten zur Zeit:

Stefan Hänel
Zwölfling 16, 45127 Esse
Telefon: 0201 2204-985
E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@bistum-essen.de

  

3.  Angaben zu der Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist:

Das Katholische Datenschutzzentrum
Brackeler Hellweg 144, 44309 Dortmund
Telefon: 0231/138985-0
Telefax: 0231/138985-22
E-Mail: info(at)kdsz.de
Internet: www.katholisches-datenschutzzentrum.de

 

4. Kategorien der Daten, Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung

Personenbezogenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern werden zur Erfüllung der durch Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben, dies ist die Vermittlung der gesetzlich vorgesehenen Lerninhalte, erhoben. Zweck der Datenverarbeitung ist dazu auch die Nutzung eines digitalen pädagogischen Netzes, welches die Einrichtung einer E-Mail-Adresse und eine Softwareregistrierung umfasst.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten sind:

  • der geschlossene Schulvertrag gemäß §§ 6 ff. Rahmenschulordnung Bistum Essen,
  • die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den katholischen Schulen in freier Trägerschaft im Bistum Essen (KDO-Schulen, Kirchliches Amtsblatt Bistum Essen 2006, S. 1 ff.) in der jeweils gültigen Fassung,
  • die, ggfs. entsprechend anzuwendenden Regelungen aus dem Schulgesetz NRW, insbesondere die §§ 120-122 Schulgesetz (SchulG) sowie
  • die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO DV I, einsehbar unter www.recht.nrw.de).

Dieser Verordnung und der KDO-Schulen können Sie insbesondere die konkreten Daten entnehmen, die zur Verarbeitung zugelassen sind. 

Darüber hinaus kann die Datenverarbeitung auch durch rechtswirksame Zustimmung erfolgen.

 

5. Evtl. Empfänger der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 4. bereits dargestellt ist)

Ihre personenbezogenen Daten können teilweise ggf. weitergegeben werden an:

  • eine aufnehmende Schule bei einem Schulwechsel: § 6 VO DV I bzw. § 6 KDO-Schulen
  • eine aufnehmende Schule oder den Schulträger bei einem Schulwechsel/Abgang von der Schule: § 7 VO DV I bzw. § 7 KDO-Schulen
  • die untere Gesundheitsbehörde zum Zwecke der Schulgesundheitspflege: § 8 VO DV I bzw. § 7 KDO-Schulen
  • Schulaufsichtsbehörden, den Schulträger und weitere Empfänger, soweit dies zur Erfüllung der dortigen per Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben im Einzelfall erforderlich ist: § 2 KDO-Schulen bzw. § 120 Abs. 5 SchulG
  • IT-Dienstleister im Rahmen von Betreuung/Pflege der Software und Hardware im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen.

 

6. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation

Dies ist nicht beabsichtigt. Soweit dies ausnahmsweise doch erfolgen sollte, so wird eine gesonderte Information erfolgen.

 

7. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre Daten werden nach Maßgabe der Aufbewahrungsfristen der § 12 KDO-Schulen bzw. des § 9 VO DV I aufbewahrt und gelöscht. Im Übrigen erfolgt die Speicherung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der schulinternen Regelungen.

 

 

8. Rechte der Betroffenen

Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu: Sie haben nach Maßgabe der §§ 17, 18, 19, 20, 22 und 23 des Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft,
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung,
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht auf Widerspruch

Das KDG finden Sie im Kirchlichen Amtsblatt Essen 2018, S. 33 ff., einsehbar unter edr.bistum-essen.de.

 

 

9.  Widerrufsrecht bei Einwilligung

Sollten für einzelne Verarbeitungsvorgänge Ihrer Daten Einwilligungserklärungen erforderlich sein und deshalb gesondert eingeholt werden, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.

 

10. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei Katholischen Datenschutzzentrum Beschwerde einzulegen, falls Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten gegen Datenschutzrecht verstößt. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 3. auf dieser Seite.

 

11. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Datenn

Wenn Ihre personenbezogenen Daten unmittelbar bei Ihnen erhoben werden, sind Sie gemäß § 120 Abs. 2 Satz 1 SchulG zur Bereitstellung verpflichtet, soweit diese Daten zur Erfüllung der vertraglich übertragenen Aufgaben der Schule und Schulaufsichtsbehörden erforderlich sind.

 

12. Quelle der Daten 

Wenn Daten nicht unmittelbar bei Ihnen erhoben wurden, können diese Daten von anderen Behörden stammen:

  • einer abgebenden Schule bei einem Schulwechsel: §§ 6, 7 VO DV I bzw. §§ 6, 7 KDO-Schulen
  • von einer Schulaufsichtsbehörde, dem Schulträger oder andere Behörden, soweit dies zur Erfüllung der dortigen per Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben im Einzelfall erforderlich ist: § 2 KDO-Schulen bzw. § 120 Abs. 5 SchulG