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Erziehungsleitbild und grundsätzliche Bemerkungen zur Form der Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens ("Kopfnoten")

Bemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten auf Zeugnissen des Abtei-Gymnasiums
Rechtslage zum 11.2.2011 - Halbjahreszeugnis


Sehr geehrte Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Schulprogramm des Abtei-Gymnasiums stellt in den Mittelpunkt seiner Erziehungsarbeit "den liebe­vollen Umgang in Form der Annahme der Schülerlnnen mit ihren je eigenen Grenzen und Fehlern." (S. 5) Es betont die Würde jedes Einzelnen und sein Recht auf Unverletzlichkeit der Person. (S. 5) Dem entspre­chen "gegenseitige Rücksichtnahme, Geduld, Höflichkeit im Umgang miteinander und die Bereitschaft zur Selbstbeherrschung und -kritik" (S. 4). Diese zentralen Komponenten unseres Erziehungsauftrages waren in der Vergangenheit und werden auch in Zukunft eine Richtlinie darstellen für den angemessenen Umgang mit der Verpflichtung zur Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Schüle­rinnen und Schüler.


Mit Gesetz vom 21.12.2010 wurde das Schulgesetz NRW dahin geändert, dass Zeugnisse und Schullauf­bahnbescheinigungen künftig keine Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten mehr ausweisen werden. Weiterhin können Bemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten aufgenommen werden.

Das Bistum Essen hat für seine Schulen in der Rahmenschulordnung RSO-BiE festgelegt, dass in den Zeug­nissen „Aussagen über die sozialen Fähigkeiten des Schülers und zum allgemeinen Lernverhalten vermerkt" werden (§28 Abs. 4 RSO-BiE). „Nach dem Wegfall der konkurrierenden Gesetzgebung des § 49 Abs. 2 SchulG entfaltet § 28 Abs. 4 RSO-BiE wieder Rechtswirkung für die Schulen in der Trägerschaft des Bistums Essen." (Schreiben des Schuldezernenten vom 6.01.2011) Damit sind auch die „Ausführungs­bestimmungen zur Bewertung von Arbeitsverhalten und Sozialverhalten an den Schulen in der Trägerschaft des Bistums Essen" (Erlass des Bischöflichen Generalvikars vom 12. Juli 2001) wieder in Kraft gesetzt. „Es kann nicht Ziel dieser Bewertung sein, das entsprechende Verhalten eines Schülers vollständig zu beschreiben; auch der Charakter des Schülers wird nicht bewertet. Im Sinne des Erziehungs- und Bildungs­auftrages der allgemein bildenden Schulen orientieren sich die Merkmale dieser allgemeinen Beurteilung auch nicht an bestimmten Abnehmerinteressen" (Ausführungsbestimmungen zu § 28 Abs. 4 RSO-BiE). Dieser Sichtweise bleiben alle Unterrichtenden am Abtei-Gymnasium auch weiterhin verpflichtet.

„Um eine differenzierte Bewertung sicherzustellen, sind alle Lehrer, die den Schüler unterrichten, an deren Erarbeitung zu beteiligen. Auf der Grundlage der Beschreibungen der einzelnen Lehrer berät und beschließt die Klassenkonferenz die jeweilige Bewertung(...) Die Aussagen auf dem Zeugnis sollen informa­tiv und verständlich, hilfreich und ermutigend und ggf. auch ermahnend sein. Diskriminierende und end­gültig festschreibende Aussagen über einen Schüler widersprechen der erzieherischen Zielsetzung dieser Bewer­tung." (ebd., Nr. 2)

Wegen der Kürze der Zeit zwischen Gesetzesänderung und Zeugniskonferenz hat der Schulträger verfügt, dass diese Bemerkungen zunächst auf allen Zeugnissen von Klasse 5 bis Klasse 10 erscheinen sollen. Im Lauf des zweiten Halbjahres sind dann vom Bistum Essen ergänzende Ausführungsbestimmungen ange­kündigt, die ab dem Sommerzeugnis geltende Regelungen enthalten und präzisieren werden.

Für den bevorstehenden Zeugnisdurchgang haben die Klassenlehrer und Stufenleiter unter Beteiligung aller Fachlehrer jeweils entsprechende Bemerkungen formuliert. Zunächst findet sich eine generalisierte Aussage der Form: „N.'s Arbeits- und Sozialverhalten entspricht den Anforderungen des Abtei-Gymnasiums in vollem Umfang" oder „N.'s Arbeits- und Sozialverhalten entspricht den Anforderungen des Abtei-Gymna­siums noch nicht." Weiterhin finden sich gegebenenfalls ergänzende Bemerkungen, die besondere Leistun­gen beziehungsweise noch nicht erfüllte Erwartungen der Schule an das Verhalten des Kindes benennen. Besonders wichtig ist uns, dass Eltern und Schüler auch diese Bemerkungen zum Anlass nehmen, das Gespräch mit dem Klassenlehrer oder einzelnen Fachlehrern zu suchen, um gemeinsam die gesamte Ent­wicklung des Schülers zu fördern. Unsere Erfahrungen aus nunmehr fast zehn Jahren mit den Bemerkun­gen zeigen, dass dieses Gesprächsangebot häufig angenommen wird und in der Regel auch zu den gewünschten Veränderungen führt. Selbstverständlich ersetzt eine Zeugnisbemerkung nicht den regel­mäßigen und engen Kontakt zwischen Elternhaus und Schule, der Ihnen und uns ein besonderes Anlie­gen ist.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas M. Regenbrecht
Schulleiter


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